M&A + Busi­ness Con­sul­ting

Pla­nen Sie den Ver­kauf Ihres Unter­neh­mens oder die Gestal­tung Ihrer Unter­neh­mens­nach­fol­ge?
Herz­lich will­kom­men.

Wir bei der pri­vat­uni­on sind Ihr ver­trau­ens­vol­ler Part­ner beim Unter­neh­mens­ver­kauf, der sorg­fäl­ti­gen Pla­nung Ihrer Unter­neh­mens­nach­fol­ge oder der effi­zi­en­ten Abwick­lung von M&A‑Transaktionen. Mit jah­re­lan­ger Erfah­rung beglei­ten wir Klein- und Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, Hand in Hand mit renom­mier­ten Wirt­schafts­exper­ten, durch die­sen ver­trau­ens­vol­len Pro­zess.



In allen Pha­sen des Nach­fol­ge­pro­zes­ses, von der Unter­neh­mens­be­wer­tung bis zum erfolg­rei­chen Unter­neh­mens­ver­kauf steht der Mensch bei uns im Mit­tel­punkt.

Unser erfah­re­nes Team von Exper­ten ver­fügt über umfang­rei­ches Fach­wis­sen und eine nach­ge­wie­se­ne Erfolgs­bi­lanz, um sicher­zu­stel­len, dass all Ihre Zie­le erreicht wer­den. 

Maß­ge­schnei­der­te Ver­kaufs- und Nach­fol­ge­stra­te­gien

Unse­re Spe­zia­li­sie­rung auf Unter­neh­mens­ver­käu­fe und Nach­fol­ge­pla­nung garan­tiert, dass wir auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens und Ihrer Bran­che zuge­schnit­te­ne Lösun­gen anbie­ten. Von der ers­ten Bewer­tung bis zum erfolg­rei­chen Abschluss der Trans­ak­ti­on – wir ste­hen Ihnen mit unse­rer Exper­ti­se zur Sei­te.

Umfas­sen­der Käu­fer­pool

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem weit­rei­chen­den Käu­fer­pool, der inter­na­tio­na­le Inves­to­ren, zukauf­in­ter­es­sier­te Unter­neh­men und ambi­tio­nier­te MBI-Kan­di­da­ten umfasst. Dies maxi­miert Ihre Chan­cen auf einen erfolg­rei­chen und gewinn­brin­gen­den Unter­neh­mens­ver­kauf. Maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen: Jedes Unter­neh­men ist ein­zig­ar­tig. Wir neh­men uns Zeit für Sie und ent­wi­ckeln gemein­sam maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, um den bes­ten Wert für Ihr Unter­neh­men zu erzie­len.

Enga­ge­ment für Exzel­lenz

Wir lie­ben was wir tun und stel­len sicher, dass jede Trans­ak­ti­on mit höchs­ter Sorg­falt und Pro­fes­sio­na­li­tät durch­ge­führt wird.

Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät

Dis­kre­ti­on und Inte­gri­tät ste­hen bei uns an ers­ter Stel­le. Sie kön­nen dar­auf ver­trau­en, dass Ihre sen­si­blen Infor­ma­tio­nen bei uns in siche­ren Hän­den sind.

Fokus auf den Men­schen

Wir glau­ben, dass erfolg­rei­che Geschäf­te auf star­ken, ver­trau­ens­vol­len Bezie­hun­gen basie­ren.

pri­vat­uni­on – Wo mensch­li­che Wer­te den Geschäfts­er­folg defi­nie­ren

Wir glau­ben fest dar­an, dass der Kern jedes erfolg­rei­chen Geschäf­tes die Men­schen sind, die dahin­ter­ste­hen. Bei der pri­vat­uni­on ste­hen Sie im Mit­tel­punkt. Wir laden Sie herz­lich ein, uns ken­nen­zu­ler­nen und zusam­men den nächs­ten erfolg­rei­chen Schritt für Ihr Unter­neh­men zu gehen.

Ste­fan C. Wer­ner

Inha­ber der pri­vat­uni­on GmbH

Unter­neh­mens­ver­kauf. Nach­fol­ge. M&A. Busi­ness Coa­ching. Stra­tegy & Lea­der­ship.
Wir sind bereit!

Kon­takt

pri­vat­uni­on GmbH
Hörk­her­str. 3 B
80686 Mün­chen

+49 160 4787833 s.werner@privatunion.de
Amts­ge­richt Mün­chen: HRB 277025
Geschäfts­füh­rer: Ste­fan C. Wer­ner, Dipl.-Kfm.
USt.-IdNr.: DE 354262218

Serverstandort Deutschland

Unsere Internetseite wird auf deutschen Servern betrieben.

Hohe Datensicherheit

Dank privatem Kundenkonto und verschlüsselter Datenübertragung mit TLS Technologie.

100% Diskretion

Wir behandeln alle Anfragen streng vertraulich. Dafür garantieren wir mit unserer Geheimhaltungsvereinbarung.

Verschlüsselte Kommunikation

Unsere Kommunikation über E-Mail ist End-to-End verschlüsselt.

privatunion
Unternehmensverkauf. Nachfolge. M&A. Business Coaching. Strategy & Leadership.

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NDA

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben
AV-Vertrag

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben