Daten­schutz­er­klä­rung

Wir freu­en uns sehr über Ihr Inter­es­se an unse­rem Haus. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die pri­vat­uni­on GmbH (nach­fol­gend PU genannt).
Eine Nut­zung der Inter­net­sei­ten von PU ist grund­sätz­lich ohne jede Anga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fe­ne Per­son beson­de­re Ser­vices von PU über die Inter­net­sei­te in Anspruch neh­men möch­te, könn­te jedoch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich wer­den. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich und besteht für eine sol­che Ver­ar­bei­tung kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son ein.
Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­wei­se des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adres­se oder Tele­fon­num­mer einer betrof­fe­nen Per­son, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für PU gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung möch­te PU die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­mie­ren. Fer­ner wer­den betrof­fe­ne Per­so­nen mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zuste­hen­den Rech­te auf­ge­klärt.

PU hat als für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über die­se Inter­net­sei­te ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch kön­nen Inter­net­ba­sier­te Daten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­leis­tet wer­den kann. Aus die­sem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Per­son frei, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­wei­se tele­fo­nisch, an uns zu über­mit­teln.

1.  Begriffs­be­stim­mun­gen

Die Daten­schutz­er­klä­rung von PU beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unse­re Kun­den und Geschäfts­part­ner ein­fach les­bar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leis­ten, möch­ten wir vor­ab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläu­tern.
Wir ver­wen­den in die­ser Daten­schutz­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begrif­fe:
a)    per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten
Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fe­ne Per­son“) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.
b)    betrof­fe­ne Per­son
Betrof­fe­ne Per­son ist jede iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet wer­den.
c)    Ver­ar­bei­tung
Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führ­te Vor­gang oder jede sol­che Vor­gangs­rei­he im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­ti­on, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine ande­re Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Ver­nich­tung.
d)    Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung
Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­ti­ge Ver­ar­bei­tung ein­zu­schrän­ken.
e)    Pro­fil­ing
Pro­fil­ing ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die dar­in besteht, dass die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det wer­den, um bestimm­te per­sön­li­che Aspek­te, die sich auf eine natür­li­che Per­son bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­de­re, um Aspek­te bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel die­ser natür­li­chen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vor­her­zu­sa­gen.
f)     Pseud­ony­mi­sie­rung
Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Wei­se, auf wel­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern die­se zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Per­son zuge­wie­sen wer­den.
g)    Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher
Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwe­cke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che bezie­hungs­wei­se kön­nen die bestimm­ten Kri­te­ri­en sei­ner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen wer­den.
h)    Auf­trags­ver­ar­bei­ter
Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet.
i)      Emp­fän­ger
Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten offen­ge­legt wer­den, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Emp­fän­ger.
j)      Drit­ter
Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­ar­bei­ten.
k)    Ein­wil­li­gung
Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Wei­se und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­be­ne Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fe­ne Per­son zu ver­ste­hen giPU, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.


2. Name und Anschrift des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen

Ver­ant­wort­li­cher im Sin­ne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

pri­vat­uni­on GmbH
Hörk­her­str. 3 B
80686 München​​
eMail: post@privatunion.de
Web:  www.privatunion.de

3. Erfas­sung von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen

Die Inter­net­sei­te von PU erfasst mit jedem Auf­ruf der Inter­net­sei­te durch eine betrof­fe­ne Per­son oder ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Die­se all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Betriebs­sys­tem, (3) die Inter­net­sei­te, von wel­cher ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­re Inter­net­sei­te gelangt (soge­nann­te Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­rer Inter­net­sei­te ange­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­sei­te, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adres­se (IP-Adres­se), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­ti­ge ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Fal­le von Angrif­fen auf unse­re infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me die­nen.
Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht PU kei­ne Rück­schlüs­se auf die betrof­fe­ne Per­son. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te sowie die Wer­bung für die­se zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik unse­rer Inter­net­sei­te zu gewähr­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Fal­le eines Cyber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Die­se anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den durch die PU daher einer­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fe­ne Per­son ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert.

4. Regis­trie­rung auf unse­rer Inter­net­sei­te

Die betrof­fe­ne Per­son hat die Mög­lich­keit, sich auf der Inter­net­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unter Anga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu regis­trie­ren. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten dabei an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, ergibt sich aus der jewei­li­gen Ein­ga­be­mas­ke, die für die Regis­trie­rung ver­wen­det wird. Die von der betrof­fe­nen Per­son ein­ge­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich für die inter­ne Ver­wen­dung bei dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen und für eige­ne Zwe­cke erho­ben und gespei­chert. Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che kann die Wei­ter­ga­be an einen oder meh­re­re Auf­trags­ver­ar­bei­ter, bei­spiels­wei­se einen Per­so­nal­dienst­leis­ter oder einen Paket­dienst­leis­ter, ver­an­las­sen, der die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten eben­falls aus­schließ­lich für eine inter­ne Ver­wen­dung, die dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen zuzu­rech­nen ist, nutzt.
Durch eine Regis­trie­rung auf der Inter­net­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wird fer­ner die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) der betrof­fe­nen Per­son ver­ge­be­ne IP-Adres­se, das Datum sowie die Uhr­zeit der Regis­trie­rung gespei­chert. Die Spei­che­rung die­ser Daten erfolgt vor dem Hin­ter­grund, dass nur so der Miss­brauch unse­rer Diens­te ver­hin­dert wer­den kann, und die­se Daten im Bedarfs­fall ermög­li­chen, began­ge­ne Straf­ta­ten auf­zu­klä­ren. Inso­fern ist die Spei­che­rung die­ser Daten zur Absi­che­rung des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich. Eine Wei­ter­ga­be die­ser Daten an Drit­te erfolgt grund­sätz­lich nicht, sofern kei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Wei­ter­ga­be besteht oder die Wei­ter­ga­be der Straf­ver­fol­gung dient.
Die Regis­trie­rung der betrof­fe­nen Per­son unter frei­wil­li­ger Anga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten dient dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen dazu, der betrof­fe­nen Per­son Inhal­te oder Leis­tun­gen anzu­bie­ten, die auf­grund der Natur der Sache nur regis­trier­ten Benut­zern ange­bo­ten wer­den kön­nen. Regis­trier­ten Per­so­nen steht die Mög­lich­keit frei, die bei der Regis­trie­rung ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten jeder­zeit abzu­än­dern oder voll­stän­dig aus dem Daten­be­stand des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen löschen zu las­sen.
Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che erteilt jeder betrof­fe­nen Per­son jeder­zeit auf Anfra­ge Aus­kunft dar­über, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten über die betrof­fe­ne Per­son gespei­chert sind. Fer­ner berich­tigt oder löscht der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auf Wunsch oder Hin­weis der betrof­fe­nen Per­son, soweit dem kei­ne gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten ent­ge­gen­ste­hen. Die Gesamt­heit der Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ste­hen der betrof­fe­nen Per­son in die­sem Zusam­men­hang als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung.

5. Abon­ne­ment unse­res News­let­ters

Auf der Inter­net­sei­te von PU wird den Benut­zern die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, den News­let­ter von PU zu abon­nie­ren. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der Bestel­lung des News­let­ters an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, ergibt sich aus der hier­zu ver­wen­de­ten Ein­ga­be­mas­ke.
PU infor­miert einen Inter­es­sen­ten in regel­mä­ßi­gen Abstän­den im Wege eines News­let­ters über Ange­bo­te von PU. Der News­let­ter von PU kann von der betrof­fe­nen Per­son grund­sätz­lich nur dann emp­fan­gen wer­den, wenn (1) die betrof­fe­ne Per­son über eine gül­ti­ge E‑Mail-Adres­se ver­fügt und (2) die betrof­fe­ne Per­son sich für den News­let­ter­ver­sand regis­triert. An die von einer betrof­fe­nen Per­son erst­ma­lig für den News­let­ter­ver­sand ein­ge­tra­ge­ne E‑Mail-Adres­se wird aus recht­li­chen Grün­den eine Bestä­ti­gungs­mail im Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren ver­sen­det. Die­se Bestä­ti­gungs­mail dient der Über­prü­fung, ob der Inha­ber der E‑Mail-Adres­se als betrof­fe­ne Per­son den Emp­fang des News­let­ters auto­ri­siert hat.
Bei der Anmel­dung zum News­let­ter spei­chern wir fer­ner die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) ver­ge­be­ne IP-Adres­se des von der betrof­fe­nen Per­son zum Zeit­punkt der Anmel­dung ver­wen­de­ten Com­pu­ter­sys­tems sowie das Datum und die Uhr­zeit der Anmel­dung. Die Erhe­bung die­ser Daten ist erfor­der­lich, um den (mög­li­chen) Miss­brauch der E‑Mail-Adres­se einer betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­voll­zie­hen zu kön­nen und dient des­halb der recht­li­chen Absi­che­rung des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen.
Die im Rah­men einer Anmel­dung zum News­let­ter erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich zum Ver­sand unse­res News­let­ters ver­wen­det. Fer­ner könn­ten Abon­nen­ten des News­let­ters per E‑Mail infor­miert wer­den, sofern dies für den Betrieb des News­let­ter-Diens­tes oder eine dies­be­züg­li­che Regis­trie­rung erfor­der­lich ist, wie dies im Fal­le von Ände­run­gen am News­let­ter­an­ge­bot oder bei der Ver­än­de­rung der tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten der Fall sein könn­te. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be der im Rah­men des News­let­ter-Diens­tes erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te. Das Abon­ne­ment unse­res News­let­ters kann durch die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit gekün­digt wer­den. Die Ein­wil­li­gung in die Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die die betrof­fe­ne Per­son uns für den News­let­ter­ver­sand erteilt hat, kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den. Zum Zwe­cke des Wider­rufs der Ein­wil­li­gung fin­det sich in jedem News­let­ter ein ent­spre­chen­der Link. Fer­ner besteht die Mög­lich­keit, sich jeder­zeit auch direkt auf der Inter­net­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen vom News­let­ter­ver­sand abzu­mel­den oder dies dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf ande­re Wei­se mit­zu­tei­len.

6. News­let­ter-Track­ing

Die News­let­ter der PU ent­hal­ten soge­nann­te Zähl­pi­xel. Ein Zähl­pi­xel ist eine Minia­tur­gra­fik, die in sol­che E‑Mails ein­ge­bet­tet wird, wel­che im HTML-For­mat ver­sen­det wer­den, um eine Log­da­tei-Auf­zeich­nung und eine Log­da­tei-Ana­ly­se zu ermög­li­chen. Dadurch kann eine sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung des Erfol­ges oder Miss­erfol­ges von Online-Mar­ke­ting-Kam­pa­gnen durch­ge­führt wer­den. Anhand des ein­ge­bet­te­ten Zähl­pi­xels kann PU erken­nen, ob und wann eine E‑Mail von einer betrof­fe­nen Per­son geöff­net wur­de und wel­che in der E‑Mail befind­li­chen Links von der betrof­fe­nen Per­son auf­ge­ru­fen wur­den.
Sol­che über die in den News­let­tern ent­hal­te­nen Zähl­pi­xel erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wer­den von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gespei­chert und aus­ge­wer­tet, um den News­let­ter­ver­sand zu opti­mie­ren und den Inhalt zukünf­ti­ger News­let­ter noch bes­ser den Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son anzu­pas­sen. Die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Betrof­fe­ne Per­so­nen sind jeder­zeit berech­tigt, die dies­be­züg­li­che geson­der­te, über das Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren abge­ge­be­ne Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zu wider­ru­fen. Nach einem Wider­ruf wer­den die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gelöscht. Eine Abmel­dung vom Erhalt des News­let­ters deu­tet PU auto­ma­tisch als Wider­ruf.

7. Anmel­dung zu einem Web­i­nar

Auf der Inter­net­sei­te von PU wird den Benut­zern die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, sich zu einem oder meh­re­ren Web­i­na­ren anzu­mel­den. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der Anmel­dung zu einem Web­i­nar an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, ergibt sich aus der hier­zu ver­wen­de­ten Ein­ga­be­mas­ke.
Die Teil­nah­me an einem Web­i­nar von PU kann von der betrof­fe­nen Per­son grund­sätz­lich nur dann ermög­licht wer­den, wenn (1) die betrof­fe­ne Per­son über eine gül­ti­ge E‑Mail-Adres­se ver­fügt, (2) die betrof­fe­ne Per­son die­se Daten­schutz­er­klä­rung gele­sen, sie ver­stan­den und ihr zuge­stimmt hat und (3) die betrof­fe­ne Per­son sich für die Teil­nah­me an dem Web­i­nar regis­triert. An die von einer betrof­fe­nen Per­son erst­ma­lig für die Web­i­nar-Teil­nah­me ein­ge­tra­ge­ne E‑Mail-Adres­se wird aus recht­li­chen Grün­den eine Bestä­ti­gungs­mail im Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren ver­sen­det. Die­se Bestä­ti­gungs­mail dient der Über­prü­fung, ob der Inha­ber der E‑Mail-Adres­se als betrof­fe­ne Per­son die Teil­nah­me an dem Web­i­nar auto­ri­siert hat.
Bei der Anmel­dung zu einem Web­i­nar spei­chern wir fer­ner die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) ver­ge­be­ne IP-Adres­se des von der betrof­fe­nen Per­son zum Zeit­punkt der Anmel­dung ver­wen­de­ten Com­pu­ter­sys­tems sowie das Datum und die Uhr­zeit der Anmel­dung und der Teil­nah­me. Die Erhe­bung die­ser Daten ist erfor­der­lich, um den (mög­li­chen) Miss­brauch der E‑Mail-Adres­se einer betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­voll­zie­hen zu kön­nen und dient des­halb der recht­li­chen Absi­che­rung des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen.
Die Anga­be der E‑Mail-Adres­se ist die ein­zi­ge Pflicht­an­ga­be bei der Anmel­dung zu einem Web­i­nar. Alle ande­ren Anga­ben wer­den von der betrof­fe­nen Per­son auf frei­wil­li­ger Basis über­mit­telt. Die bei Anmel­dung zu einem Web­i­nar erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für Zwe­cke der Bear­bei­tung oder der Kon­takt­auf­nah­me zur betrof­fe­nen Per­son gespei­chert. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te. Die Ein­wil­li­gung in die Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die die betrof­fe­ne Per­son uns für die Anmel­dung zum Web­i­nar erteilt hat, kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den.


8. Kon­takt­mög­lich­keit über die Inter­net­sei­te

Die Inter­net­sei­te von PU ent­hält auf­grund von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anga­ben, die eine schnel­le elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me zu PU sowie eine unmit­tel­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit uns ermög­li­chen, was eben­falls eine all­ge­mei­ne Adres­se der soge­nann­ten elek­tro­ni­schen Post (E‑Mail-Adres­se) umfasst. Sofern eine betrof­fe­ne Per­son per E‑Mail oder über ein Kon­takt­for­mu­lar den Kon­takt mit dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf­nimmt, wer­den die von der betrof­fe­nen Per­son über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auto­ma­tisch gespei­chert. Sol­che auf frei­wil­li­ger Basis von einer betrof­fe­nen Per­son an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für Zwe­cke der Bear­bei­tung oder der Kon­takt­auf­nah­me zur betrof­fe­nen Per­son gespei­chert. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te.


9. Kom­men­tar­funk­ti­on im Blog auf der Inter­net­sei­te

PU bie­tet den Nut­zern auf einem Blog, der sich auf der Inter­net­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen befin­det, die Mög­lich­keit, indi­vi­du­el­le Kom­men­ta­re zu ein­zel­nen Blog-Bei­trä­gen zu hin­ter­las­sen. Ein Blog ist ein auf einer Inter­net­sei­te geführ­tes, in der Regel öffent­lich ein­seh­ba­res Por­tal, in wel­chem eine oder meh­re­re Per­so­nen, die Blog­ger oder Web-Blog­ger genannt wer­den, Arti­kel pos­ten oder Gedan­ken in soge­nann­ten Blog­posts nie­der­schrei­ben kön­nen. Die Blog­posts kön­nen in der Regel von Drit­ten kom­men­tiert wer­den.
Hin­ter­lässt eine betrof­fe­ne Per­son einen Kom­men­tar in dem auf die­ser Inter­net­sei­te ver­öf­fent­lich­ten Blog, wer­den neben den von der betrof­fe­nen Per­son hin­ter­las­se­nen Kom­men­ta­ren auch Anga­ben zum Zeit­punkt der Kom­men­tar­ein­ga­be sowie zu dem von der betrof­fe­nen Per­son gewähl­ten Nut­zer­na­men (Pseud­onym) gespei­chert und ver­öf­fent­licht. Fer­ner wird die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) der betrof­fe­nen Per­son ver­ge­be­ne IP-Adres­se mit­pro­to­kol­liert. Die­se Spei­che­rung der IP-Adres­se erfolgt aus Sicher­heits­grün­den und für den Fall, dass die betrof­fe­ne Per­son durch einen abge­ge­be­nen Kom­men­tar die Rech­te Drit­ter ver­letzt oder rechts­wid­ri­ge Inhal­te pos­tet. Die Spei­che­rung die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfolgt daher im eige­nen Inter­es­se des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen, damit sich die­ser im Fal­le einer Rechts­ver­let­zung gege­be­nen­falls exkul­pie­ren könn­te. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be die­ser erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te, sofern eine sol­che Wei­ter­ga­be nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist oder der Rechts­ver­tei­di­gung des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen dient.

10. Rou­ti­ne­mä­ßi­ge Löschung und Sper­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wur­de.
Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

11. Rech­te der betrof­fe­nen Per­son

a)    Recht auf Bestä­ti­gung
Jede betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
b)    Recht auf Aus­kunft
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zuge­stan­den:
·    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zuge­stan­den:
·  die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
·  die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet wer­den
·  die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die     per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­de­re bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen
·   falls mög­lich die geplan­te Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung die­ser Dau­er
·  das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Ver­ar­bei­tung
·  das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Auf­sichts­be­hör­de
·  wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
·  das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in die­sen Fäl­len — aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die invol­vier­te Logik sowie die Trag­wei­te und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fe­ne Per­son
·  Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhal­ten.
·  Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
c)    Recht auf Berich­ti­gung
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu ver­lan­gen.
Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
d)    Recht auf Löschung (Recht auf Ver­ges­sen wer­den)
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:
Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwe­cke erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
Die betrof­fe­ne Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung.
Die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig ver­ar­bei­tet.
Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt.
Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erho­ben.
Sofern einer der oben genann­ten Grün­de zutrifft und eine betrof­fe­ne Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei PU gespei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter von PU wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.
Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von PU öffent­lich gemacht und ist PU als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft PU unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um ande­re für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fe­ne Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter von PU wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge ver­an­las­sen.
e)    Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:
·  Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dau­er, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu über­prü­fen.
·  Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fe­ne Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
·  Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fe­ne Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.
·  Die betrof­fe­ne Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen.
Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei PU gespei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter von PU wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­an­las­sen.
f)     Recht auf Daten­über­trag­bar­keit
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fe­ne Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wur­de.
Fer­ner hat die betrof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt wer­den.
Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter von PU wen­den.
g)    Recht auf Wider­spruch
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Pro­fil­ing.
PU ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Fal­le des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.
Ver­ar­bei­tet PU per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fe­ne Per­son gegen­über PU der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wird PU die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke ver­ar­bei­ten.
Zudem hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, gegen die sie betref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei PU zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be erfor­der­lich.
Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fe­ne Per­son direkt jeden Mit­ar­bei­ter von PU oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det wer­den.
h)    Auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Pro­fil­ing
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­fil­ing — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.
Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die PU ange­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.
Möch­te die betrof­fe­ne Per­son Rech­te mit Bezug auf auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.
i)      Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Ein­wil­li­gung
Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu wider­ru­fen.
Möch­te die betrof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.


12. Daten­schutz bei Bewer­bun­gen und im Bewer­bungs­ver­fah­ren

Bewer­ber kön­nen sich bei PU für einen Anstel­lungs­ver­trag (bei PU oder einem Drit­ten), eine Markt­ni­sche/-beson­der­heit oder einen frei­en Ver­trag bewer­ben. Alle im Rah­men einer Bewer­bung getä­tig­ten Anga­ben (z.B. im Lebens­lauf, in Tele­fo­na­ten, Gesprä­chen, Tests, E‑Mails) sind frei­wil­li­ger Art und kei­ne Pflicht­an­ga­ben. Die betrof­fe­ne Per­son wil­ligt ein, dass der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che die frei­wil­lig gege­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der Abwick­lung des Bewer­bungs­ver­fah­rens in einem CRM-Sys­tem ver­ar­bei­tet. Dort wer­den auch die Inhal­te von Tele­fo­na­ten und Gesprä­chen sowie Tests und E‑Mails pro­to­kol­liert und ver­ar­bei­tet. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt auf elek­tro­ni­schem Wege. War­um wer­den die zuvor genann­ten Punk­te pro­to­kol­liert, ver­ar­bei­tet und gespei­chert? PU ist sehr sorg­sam dar­um bemüht, eine aus­ge­schrie­be­ne Posi­ti­on oder Markt­ni­sche/-beson­der­heit mit einer Per­son zu beset­zen, die damit weder unter- noch über­for­dert ist und die sich mit den jeweils vor­ge­stell­ten Wer­ten iden­ti­fi­zie­ren kann. Ein Bild dazu ergi­PU sich oft erst nach meh­re­ren Gesprä­chen. Um dann eine im Sin­ne der betrof­fe­nen Per­son nach mensch­li­chem Ermes­sen rich­ti­ge Ent­schei­dung tref­fen zu kön­nen, wer­den die im CRM-Sys­tem ver­ar­bei­te­ten Anga­ben noch ein­mal mit ange­stell­ten oder frei­en Spe­zia­lis­ten von PU bespro­chen, wel­che der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen. Nach einer even­tu­el­len Absa­ge nimmt PU zu einem spä­te­ren Zeit­punkt even­tu­ell neu­en Kon­takt mit der betrof­fe­nen Per­son auf, falls ein neu­es Stel­len­an­ge­bot bzw. ande­re Markt­ni­sche pas­sen könn­te. Solan­ge PU hier eine rea­lis­ti­sche Chan­ce sieht, blei­ben die Daten im CRM-Sys­tem gespei­chert. Eben­so blei­ben die Anga­ben im CRM-Sys­tem gespei­chert, sofern ein Mit­ar­bei­ter-/Part­ner­ver­trag geschlos­sen wur­de.  Die betrof­fe­ne Per­son kann zu jeder Zeit Aus­kunft dar­über ver­lan­gen, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von ihr erho­ben und ver­ar­bei­tet sind. Eben­so kann sie jeder­zeit die Löschung aller oder auch eines Tei­les der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­lan­gen. Dies erfolgt dann umge­hend, sofern einer Löschung kei­ne sons­ti­gen berech­tig­ten Inter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges berech­tig­tes Inter­es­se in die­sem Sin­ne ist bei­spiels­wei­se eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).
Selbst­ver­ständ­lich gel­ten auch hier für die betrof­fe­ne Per­son alle unter 9) und 10) auf­ge­führ­ten Rech­te. Möch­te die betrof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.


13. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Goog­le Ana­ly­tics (mit Anony­mi­sie­rungs­funk­ti­on)

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te die Kom­po­nen­te Goog­le Ana­ly­tics (mit Anony­mi­sie­rungs­funk­ti­on) inte­griert. Goog­le Ana­ly­tics ist ein Web-Ana­ly­se-Dienst. Web-Ana­ly­se ist die Erhe­bung, Samm­lung und Aus­wer­tung von Daten über das Ver­hal­ten von Besu­chern von Inter­net­sei­ten. Ein Web-Ana­ly­se-Dienst erfasst unter ande­rem Daten dar­über, von wel­cher Inter­net­sei­te eine betrof­fe­ne Per­son auf eine Inter­net­sei­te gekom­men ist (soge­nann­te Refer­rer), auf wel­che Unter­sei­ten der Inter­net­sei­te zuge­grif­fen oder wie oft und für wel­che Ver­weil­dau­er eine Unter­sei­te betrach­tet wur­de. Eine Web-Ana­ly­se wird über­wie­gend zur Opti­mie­rung einer Inter­net­sei­te und zur Kos­ten-Nut­zen-Ana­ly­se von Inter­net­wer­bung ein­ge­setzt.
Betrei­ber­ge­sell­schaft der Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te ist die Goog­le Inc., 1600 Amphi­theat­re Pkwy, Moun­tain View, CA 94043–1351, USA.
Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­wen­det für die Web-Ana­ly­se über Goog­le Ana­ly­tics den Zusatz „_gat._anonymizeIp“. Mit­tels die­ses Zusat­zes wird die IP-Adres­se des Inter­net­an­schlus­ses der betrof­fe­nen Per­son von Goog­le gekürzt und anony­mi­siert, wenn der Zugriff auf unse­re Inter­net­sei­ten aus einem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Uni­on oder aus einem ande­ren Ver­trags­staat des Abkom­mens über den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum erfolgt.
Der Zweck der Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te ist die Ana­ly­se der Besu­cher­strö­me auf unse­rer Inter­net­sei­te. Goog­le nutzt die gewon­ne­nen Daten und Infor­ma­tio­nen unter ande­rem dazu, die Nut­zung unse­rer Inter­net­sei­te aus­zu­wer­ten, um für uns Online-Reports, wel­che die Akti­vi­tä­ten auf unse­ren Inter­net­sei­ten auf­zei­gen, zusam­men­zu­stel­len, und um wei­te­re mit der Nut­zung unse­rer Inter­net­sei­te in Ver­bin­dung ste­hen­de Dienst­leis­tun­gen zu erbrin­gen.
Goog­le Ana­ly­tics setzt ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son. Was Coo­kies sind, wur­de oben bereits erläu­tert. Mit Set­zung des Coo­kies wird Goog­le eine Ana­ly­se der Benut­zung unse­rer Inter­net­sei­te ermög­licht. Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, Daten zum Zwe­cke der Online-Ana­ly­se an Goog­le zu über­mit­teln. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Goog­le Kennt­nis über per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, wie der IP-Adres­se der betrof­fe­nen Per­son, die Goog­le unter ande­rem dazu die­nen, die Her­kunft der Besu­cher und Klicks nach­zu­voll­zie­hen und in der Fol­ge Pro­vi­si­ons­ab­rech­nun­gen zu ermög­li­chen.
Mit­tels des Coo­kies wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen, bei­spiels­wei­se die Zugriffs­zeit, der Ort, von wel­chem ein Zugriff aus­ging und die Häu­fig­keit der Besu­che unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son, gespei­chert. Bei jedem Besuch unse­rer Inter­net­sei­ten wer­den die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ein­schließ­lich der IP-Adres­se des von der betrof­fe­nen Per­son genutz­ten Inter­net­an­schlus­ses, an Goog­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka über­tra­gen. Die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den durch Goog­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka gespei­chert. Goog­le gibt die­se über das tech­ni­sche Ver­fah­ren erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unter Umstän­den an Drit­te wei­ter.
Die betrof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unse­re Inter­net­sei­te, wie oben bereits dar­ge­stellt, jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Eine sol­che Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers wür­de auch ver­hin­dern, dass Goog­le ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son setzt. Zudem kann ein von Goog­le Ana­ly­tics bereits gesetz­ter Coo­kie jeder­zeit über den Inter­net­brow­ser oder ande­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht wer­den.
Fer­ner besteht für die betrof­fe­ne Per­son die Mög­lich­keit, einer Erfas­sung der durch Goog­le Ana­ly­tics erzeug­ten, auf eine Nut­zung die­ser Inter­net­sei­te bezo­ge­nen Daten sowie der Ver­ar­bei­tung die­ser Daten durch Goog­le zu wider­spre­chen und eine sol­che zu ver­hin­dern. Hier­zu muss die betrof­fe­ne Per­son ein Brow­ser-Add-On unter dem Link  her­un­ter­la­den und instal­lie­ren. Die­ses Brow­ser-Add-On teilt Goog­le Ana­ly­tics über Java­Script mit, dass kei­ne Daten und Infor­ma­tio­nen zu den Besu­chen von Inter­net­sei­ten an Goog­le Ana­ly­tics über­mit­telt wer­den dür­fen. Die Instal­la­ti­on des Brow­ser-Add-Ons wird von Goog­le als Wider­spruch gewer­tet. Wird das infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­sche Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gelöscht, for­ma­tiert oder neu instal­liert, muss durch die betrof­fe­ne Per­son eine erneu­te Instal­la­ti­on des Brow­ser-Add-Ons erfol­gen, um Goog­le Ana­ly­tics zu deak­ti­vie­ren. Sofern das Brow­ser-Add-On durch die betrof­fe­ne Per­son oder einer ande­ren Per­son, die ihrem Macht­be­reich zuzu­rech­nen ist, deinstal­liert oder deak­ti­viert wird, besteht die Mög­lich­keit der Neu­in­stal­la­ti­on oder der erneu­ten Akti­vie­rung des Brow­ser-Add-Ons.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Goog­le kön­nen unter  und unter  abge­ru­fen wer­den. Goog­le Ana­ly­tics wird unter die­sem Link  genau­er erläu­tert.


14. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von You­Tube

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te Kom­po­nen­ten von You­Tube inte­griert. You­Tube ist ein Inter­net-Video­por­tal, dass Video-Publishern das kos­ten­lo­se Ein­stel­len von Video­clips und ande­ren Nut­zern die eben­falls kos­ten­freie Betrach­tung, Bewer­tung und Kom­men­tie­rung die­ser ermög­licht. You­Tube gestat­tet die Publi­ka­ti­on aller Arten von Vide­os, wes­halb sowohl kom­plet­te Film- und Fern­seh­sen­dun­gen, aber auch Musik­vi­de­os, Trai­ler oder von Nut­zern selbst ange­fer­tig­te Vide­os über das Inter­net­por­tal abruf­bar sind.
Betrei­ber­ge­sell­schaft von You­Tube ist die You­Tube, LLC, 901 Cher­ry Ave., San Bru­no, CA 94066, USA. Die You­Tube, LLC ist einer Toch­ter­ge­sell­schaft der Goog­le Inc., 1600 Amphi­theat­re Pkwy, Moun­tain View, CA 94043–1351, USA.
Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine You­Tube-Kom­po­nen­te (You­Tube-Video) inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge You­Tube-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, eine Dar­stel­lung der ent­spre­chen­den You­Tube-Kom­po­nen­te von You­Tube her­un­ter­zu­la­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu You­Tube kön­nen unter  abge­ru­fen wer­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhal­ten You­Tube und Goog­le Kennt­nis dar­über, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son besucht wird.
Sofern die betrof­fe­ne Per­son gleich­zei­tig bei You­Tube ein­ge­loggt ist, erkennt You­Tube mit dem Auf­ruf einer Unter­sei­te, die ein You­Tube-Video ent­hält, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te die betrof­fe­ne Per­son besucht. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den durch You­Tube und Goog­le gesam­melt und dem jewei­li­gen You­Tube-Account der betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net.
You­Tube und Goog­le erhal­ten über die You­Tube-Kom­po­nen­te immer dann eine Infor­ma­ti­on dar­über, dass die betrof­fe­ne Per­son unse­re Inter­net­sei­te besucht hat, wenn die betrof­fe­ne Per­son zum Zeit­punkt des Auf­rufs unse­rer Inter­net­sei­te gleich­zei­tig bei You­Tube ein­ge­loggt ist; dies fin­det unab­hän­gig davon statt, ob die betrof­fe­ne Per­son ein You­Tube-Video anklickt oder nicht. Ist eine der­ar­ti­ge Über­mitt­lung die­ser Infor­ma­tio­nen an You­Tube und Goog­le von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewollt, kann die­se die Über­mitt­lung dadurch ver­hin­dern, dass sie sich vor einem Auf­ruf unse­rer Inter­net­sei­te aus ihrem You­Tube-Account aus­loggt.
Die von You­Tube ver­öf­fent­lich­ten Daten­schutz­be­stim­mun­gen, die unter  abruf­bar sind, geben Auf­schluss über die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch You­Tube und Goog­le.


15. Rechts­grund­la­ge der Ver­ar­bei­tung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient PU als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt PU einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­ti­ge Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Besu­cher in den Räum­lich­kei­ten von PU ver­letzt wer­den wür­de und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, sei­ne Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge lebens­wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann wür­de die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­es­se anzu­neh­men sein könn­te, wenn die betrof­fe­ne Per­son ein Kun­de des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).


16. Berech­tig­te Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Ver­ant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt wer­den

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­es­se die Durch­füh­rung unse­rer Tätig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und Part­ner.


17. Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den

Das Kri­te­ri­um für die Dau­er der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­li­ge gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.


18. Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Fol­gen der Nicht­be­reit­stel­lung
Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Fol­ge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te zur Fol­ge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könn­te. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fe­ne an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te.

Die­se Daten­schutz­er­klä­rung wur­de durch PU auf Basis der DSGVO Mus­ter-Daten­schutz­er­klä­rung der Deut­schen Gesell­schaft für Daten­schutz, in Koope­ra­ti­on mit der Kanz­lei für Medi­en­recht WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechts­an­wäl­te erstellt.

Serverstandort Deutschland

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Hohe Datensicherheit

Dank privatem Kundenkonto und verschlüsselter Datenübertragung mit TLS Technologie.

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Wir behandeln alle Anfragen streng vertraulich. Dafür garantieren wir mit unserer Geheimhaltungsvereinbarung.

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privatunion
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NDA

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
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AV-Vertrag

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben