Der bereinigte EBT-Wert bezeichnet den Gewinn eines Unternehmens vor Abzug von Steuern, jedoch nachdem bestimmte Anpassungen vorgenommen wurden, um das Ergebnis zu normalisieren oder um einmalige, außerordentliche Posten zu bereinigen.
Diese Anpassungen können vorgenommen werden, um Investoren und Stakeholdern ein klareres Bild der tatsächlichen, operativen Leistungsfähigkeit und Profitabilität des Unternehmens zu vermitteln.
Zu den Anpassungen können gehören:
Eliminierung außerordentlicher Erträge oder Aufwendungen: Hierbei werden einmalige Posten herausgerechnet, die nicht aus der regulären Geschäftstätigkeit resultieren, wie zum Beispiel Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten.
Bereinigung um nicht-operative Erträge oder Aufwendungen: Dazu zählen beispielsweise Zinserträge oder ‑aufwendungen, die nicht direkt mit dem Kerngeschäft verbunden sind.
Normalisierung von Schwankungen: Anpassungen können auch vorgenommen werden, um ungewöhnlich hohe oder niedrige Aufwendungen oder Erträge zu normalisieren, die das Bild der regelmäßigen Geschäftstätigkeit verzerren könnten.
Das Ziel dieser Bereinigungen ist es, eine verlässliche Basis für die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und für Vergleiche mit anderen Perioden oder mit anderen Unternehmen zu schaffen. So können Investoren und Analysten die zugrundeliegende operative Performance und die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens besser beurteilen.