Denk­mal­ge­schütz­tes Mehr­fa­mi­li­en­haus in zen­tra­ler Münch­ner Innen­stadt­la­ge

Leben in bes­ter Lage in der baye­ri­schen Lan­des­haupt­stadt Mün­chen

Vor­ha­ben

Makro­stand­ort

Das Vor­ha­ben liegt im Zen­trum Mün­chens und pro­fi­tiert vom wirt­schafts­star­ken und dyna­mi­schen Umfeld der baye­ri­schen Lan­des­haupt­stadt. Mün­chen zeich­net sich durch hohe wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät, inno­va­ti­ve Unter­neh­men und kon­ti­nu­ier­li­ches Bevöl­ke­rungs- wachs­tum aus. Die erst­klas­si­ge Infra­struk­tur bie­tet opti­ma­le Anbin­dung an das Ver­kehrs­netz mit Auto­bah­nen, Fern­bahn­hö­fen sowie einem dem Flug­ha­fen Mün­chen. Die Stand­ort­qua­li­tät wird durch Mün­chens hohe Lebens­qua­li­tät unter­stri­chen, was eine die lang­fris­tig hohe Nach­fra­ge und somit posi­ti­ve Wert­ent­wick­lung begüns­tigt.

Das Objekt in der Mül­lerstra­ße 1 zeich­net sich durch sei­ne zen­tra­le A‑Lage in unmit­tel­ba­rer Nähe zur Münch­ner Alt­stadt und den belieb­ten Quar­tie­ren Glo­cken­bach und Gärt­ner­platz aus. Das Umfeld zwi­schen Gärt­ner­platz und Vik­tua­li­en­markt bie­tet ein umfang­rei­ches Ange­bot an Nah­ver­sor­gung, Gas­tro­no­mie, Kul­tur­städ­ten sowie umfang- rei­cher Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten. Die unmit­tel­ba­re Nähe zur Isar bie­tet zudem attrak­ti­ve Nah­erho­lungs­mög­lich­kei­ten.

Die her­vor­ra­gen­de Anbin­dung an den ÖPNV gewähr­leis­tet schnel­le Erreich­bar­keit inner­halb der Stadt und erhöht somit zusätz­lich die Attrak­ti­vi­tat des Stand­or­tes für Bewoh­ner und Nut­zer.

Nach­fra­ge­ent­wick­lung

Die Nach­fra­ge nach hoch­wer­ti­gem Wohn­raum in Mün­chen wächst ste­tig. Laut dem Wohn­im­mo­bi­li­en­markt­be­richt der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen steigt die Anzahl der Haus­hal­te jähr­lich wei­ter, ins­be­son­de­re im geho­be­nen Seg­ment. Dies ist u.a. auf die star­ke Wirt­schafts­kraft, hohe Lebens­qua­li­tät und stei­gen­de Beschäf­tig­ten­zah­len zurück­zu­füh­ren.

Die­se Ent­wick­lung wird durch begrenz­te inner­städ­ti­sche Flä­chen und ein sta­bi­les Preis­ni­veau wei­ter unter­stützt, wodurch ins­be­son­de­re zen­tra­le und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Immo­bi­li­en lang­fris­tig attrak­tiv blei­ben.

Objekt­be­schrei­bung

Das Gebäu­de befin­det sich auf einem etwa 420 m² gro­ßen Grund­stück und ver­fügt der­zeit über eine ver­miet­ba­re Flä­che von ca. 941 mª (IST). Durch die Auf­tei­lung nach Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) erge­ben sich viel­sei­ti­ge Nut­zungs­mög­lich­kei­ten.
Das stra­ßen­sei­ti­ge Mehr­fa­mi­li­en­haus aus der Grund­er­zeit ist ein gelis­te­tes Ein­zel­denk­mal. Die Pla­nung sieht vor, die Woh­nun­gen und Büro­flä­chen auf einen moder­nen und hoch­wer­ti­gen Stan­dard zu brin­gen.
Für das Rück­ge­bäu­de lie­gen Pla­nun­gen zur Rea­li­sie­rung eines aus­ge­la­ger­ten Trep­pen­hau­ses und attrak­ti­ver klei­ner Apart­ments vor.

Facts

Immobilien
Projekt #
1.352
Branche
Rechtsform
Anzahl Standorte
Land
Bayern, Deutschland
Sie möchten weitere Daten des Unternehmens sehen?

weitere
Angebote

Serverstandort Deutschland

Unsere Internetseite wird auf deutschen Servern betrieben.

Hohe Datensicherheit

Dank privatem Kundenkonto und verschlüsselter Datenübertragung mit TLS Technologie.

100% Diskretion

Wir behandeln alle Anfragen streng vertraulich. Dafür garantieren wir mit unserer Geheimhaltungsvereinbarung.

Verschlüsselte Kommunikation

Unsere Kommunikation über E-Mail ist End-to-End verschlüsselt.

privatunion
Unternehmensverkauf. Nachfolge. M&A. Business Coaching. Strategy & Leadership.
[projektfreigabe_widget]

Copyright © 2025. zellfusion GmbH, München. All rights reserved.

NDA

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben
AV-Vertrag

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben