Pro­fi­ta­bles Unter­neh­men im Metall­bau- und ver­ar­bei­tung

Pro­fi­ta­bles Metall­bau­un­ter­neh­men mit brei­tem Leis­tungs­spek­trum, moder­ner Maschi­nen­aus­stat­tung und sta­bi­ler Kun­den­ba­sis sucht einen Investor/Nachfolger.

Fak­ten im Über­blick

✓ Stand­ort: Bay­ern

✓ Markt­prä­senz: Seit 2021 erfolg­reich am Markt

Regio­na­le Abde­ckung: Schwer­punkt Deutsch­land; Umsatz zu ca. 98 % in Deutsch­land

Geschäfts­mo­dell: Metall­ver­ar­bei­tung, Maschi­nen­bau, Stahl- & Edel­stahl­bau sowie Lohn­fer­ti­gung

Leis­tungs­port­fo­lio: Maschi­nen­bau, Gelän­der- & Trep­pen­bau, Brenn­schnei­den, Lasern, Schwei­ßen, CNC-Frä­sen, Dre­hen, Sand­strah­len und Ober­flä­chen­be­hand­lung

Kun­den­struk­tur: Sta­bi­le Kun­den­ba­sis aus Indus­trie, Hand­werk, Pri­vat­kun­den und Land­wirt­schaft


Invest­ment High­lights (USP)

✓  Brei­tes Leis­tungs­spek­trum aus einer Hand: Von der CAD-Kon­struk­ti­on mit Solid­Works über Brenn­schnei­den, Lasern, Schwei­ßen, Frä­sen und Dre­hen bis hin zu Sand­strah­len und Ober­flä­chen­be­hand­lung.

✓  Moder­ne Maschi­nen­aus­stat­tung: Faser-Laser bis 20 mm Blech­stär­ke, Auto­gen­brenn­schnei­den, MIG/­MAG-Schwei­ßen, CNC-Frä­sen, Groß­dreh­bank und eige­ne Sand­strahl­ka­bi­ne.

CAD-Kom­pe­tenz als Dif­fe­ren­zie­rungs­vor­teil: Inhouse-Kon­struk­ti­on mit Solid­Works ermög­licht indi­vi­du­el­le Son­der­lö­sun­gen für Maschi­nen­bau- und Metall­bau­kun­den.

Ope­ra­ti­ve Unab­hän­gig­keit vom Inha­ber: Vor­han­de­ne zwei­te Füh­rungs­ebe­ne mit Hal­len­lei­tung, Bau­stel­len­be­treu­ung und CAD-Zeich­ner; GF-Ein­bin­dung ca. 6 Std./Woche ope­ra­tiv.

Finanz­kenn­zah­len (indi­ka­tiv)

Umsatz: ca. 1,1 Mio. EUR durch­schnitt­lich p. a.

Jah­res­er­geb­nis: ca. 300 TEUR vor Steu­ern

Han­dels­mar­ge: ca. 30 %

Vor­rä­te / Lager­be­stand: ca. 50.000–100.000 EUR

Trans­ak­ti­ons­struk­tur: Cash & Debt Free; pri­va­te Dar­le­hen wer­den bei Ver­kauf voll­stän­dig abge­löst

Kauf­preis: 1 Mio. EUR VB


Gesuch­te Käu­fer­pro­fi­le

✓ Unter­neh­me­ri­sche Nach­fol­ger mit Metall­bau-/Ma­schi­nen­bau-Hin­ter­grund, die einen eta­blier­ten Betrieb mit Maschi­nen­park und gewach­se­nem Kun­den­stamm über­neh­men möch­ten

Wir bie­ten …

✓ Ein pro­fi­ta­bles, wachs­tums­fä­hi­ges Unter­neh­men mit brei­ter Maschi­nen­aus­stat­tung und eta­blier­ter Markt­po­si­ti­on in Bay­ern

✓Auf Wunsch eine struk­tu­rier­te Über­ga­be­pha­se durch den bis­he­ri­gen Inha­ber für 6–12 Mona­te, gege­be­nen­falls län­ger­fris­tig gegen Hono­rar

✓ Trans­pa­ren­ter, fai­rer und pro­fes­sio­nell beglei­te­ter Trans­ak­ti­ons­pro­zess durch die pri­vat­uni­on GmbH

Geländerbau

Maschinenbau

Metall-und Oberflächenbearbeitung

Metallbau

Stahl- & Edelstahlbau

Facts

Verkauf
Projekt #
1.547
Branche
Bau & Handwerk, Maschinen- & Anlagenbau, Metallbearbeitung & Oberflächentechnik
Rechtsform
GmbH
Anzahl Standorte
1
Region
Bayern
Anzahl Mitarbeiter
5
Umsatz
1.100.000 €
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Hohe Datensicherheit

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NDA

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben
AV-Vertrag

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben