Referenz

Kage­rer Schweiß­fach­han­dels GmbH

Unverzichtbarer Erfolgsfaktor für Unternehmenskauf - Herr Werner ist herausragend

Wir möch­ten hier­mit unse­re auf­rich­ti­ge Wert­schät­zung für Herrn Wer­ner, unse­ren Bera­ter wäh­rend des lang­wie­ri­gen und emo­tio­nal anspruchs­vol­len Pro­zes­ses des Unter­neh­mens­kaufs, zum Aus­druck brin­gen. Über Mona­te hin­weg hat uns Herr Wer­ner beglei­tet, und sein Ein­fluss auf den gesam­ten Trans­ak­ti­ons­ver­lauf war ein­fach unver­zicht­bar.

Der Kauf eines Unter­neh­mens ist zwei­fel­los eine Ange­le­gen­heit von gro­ßer Bedeu­tung, die sowohl für den Käu­fer als auch den Ver­käu­fer eine tie­fe emo­tio­na­le Kom­po­nen­te hat. In die­ser Situa­ti­on war Herr Wer­ners Fähig­keit, Emo­tio­nen zu beru­hi­gen und kon­struk­ti­ve Lösun­gen zu erar­bei­ten, von unschätz­ba­rem Wert. Sei­ne einfühlsame Art half dabei, Span­nun­gen abzu­bau­en und den Fokus auf die gemein­sa­men Zie­le zu len­ken.

Herr Wer­ner wur­de von Sei­ten des Ver­käu­fers beauf­tragt, und von Anfang an zeig­te er eine bemer­kens­wer­te Hin­ga­be und Enga­ge­ment für die Auf­ga­be. Sei­ne tie­fe Ein­sicht in die mensch­li­chen Dyna­mi­ken sowie sei­ne aus­ge­gli­che­ne und pro­fes­sio­nel­le Art hal­fen dabei, die emo­tio­nal auf­ge­la­de­ne Atmo­sphä­re in den Griff zu bekom­men. Kon­flik­te und Beden­ken wur­den von ihm ernst genom­men und mit gro­ßer Sen­si­bi­li­tät behan­delt.

Tat­säch­lich sind wir überzeugt, dass ohne die Exper­ti­se und Prä­senz von Herrn Wer­ner der gesam­te Unter­neh­mens­ver­kauf höchst­wahr­schein­lich geschei­tert wäre. Er schaff­te es, die Par­tei­en zusam­men­zu­brin­gen, auf gemein­sa­me Inter­es­sen hin­zu­wei­sen und somit den Weg für pro­duk­ti­ve Gesprä­che und Ver­hand­lun­gen zu ebnen. Sei­ne Fähig­keit, sich in die Gefühlslage aller Betei­lig­ten einzufühlen, führte dazu, dass Kon­flik­te nicht eska­lier­ten, son­dern in kon­struk­ti­ve Lösun­gen überführt wur­den.

Herr Wer­ner überzeugte nicht nur durch sei­ne Men­schen­kennt­nis, son­dern auch durch sei­ne fach­li­che Kom­pe­tenz. Sei­ne Kennt­nis­se im Bereich Unter­neh­mens­ver­kauf sind beein­dru­ckend, und er behielt stets den Über­blick über die kom­ple­xen recht­li­chen und finan­zi­el­len Aspek­te des Pro­zes­ses. Sei­ne Fähig­keit, kom­ple­xe Sach­ver­hal­te ver­ständ­lich zu erklä­ren, war für uns von unschätz­ba­rem Wert und trug dazu bei, dass wir fun­dier­te Ent­schei­dun­gen inmit­ten von Emo­tio­nen tref­fen konn­ten.

Wir möch­ten her­vor­he­ben, dass Herr Wer­ner nicht nur ein Bera­ter war, son­dern zu einer Schlüsselfigur in die­sem äußerst emo­tio­na­len Pro­zess wur­de. Sein Enga­ge­ment ging über das Übli­che hin­aus, und er war stets bereit, sich für unse­re Inter­es­sen ein­zu­set­zen. Sei­ne ruhi­ge und beson­ne­ne Art trug dazu bei, auch in den emo­tio­nal inten­si­ven Momen­ten eine posi­ti­ve Atmo­sphä­re auf­recht­zu­er­hal­ten.

Zusam­men­fas­send kön­nen wir Herrn Wer­ner bedin­gungs­los emp­feh­len. Wir sind dank­bar für sei­ne Unterstützung und sehen ihn als einen der Hauptgründe, war­um die­ser Unter­neh­mens­kauf letzt­end­lich erfolg­reich abge­schlos­sen wer­den konn­te.

Christian Weber & Florian Schwarz

Kagerer Schweißfachhandels GmbH
Unsere Bewertung der privatunion

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Serverstandort Deutschland

Unsere Internetseite wird auf deutschen Servern betrieben.

Hohe Datensicherheit

Dank privatem Kundenkonto und verschlüsselter Datenübertragung mit TLS Technologie.

100% Diskretion

Wir behandeln alle Anfragen streng vertraulich. Dafür garantieren wir mit unserer Geheimhaltungsvereinbarung.

Verschlüsselte Kommunikation

Unsere Kommunikation über E-Mail ist End-to-End verschlüsselt.

privatunion
Unternehmensverkauf. Nachfolge. M&A. Business Coaching. Strategy & Leadership.

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NDA

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben
AV-Vertrag

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO)

zwischen

privatunion GmbH, Hörkherstr. 3B, 80686 München
(nachfolgend als „privatunion “ bezeichnet)

und




-

(nachfolgend als „Interessent“ bezeichnet)

sowie gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Die privatunion vermittelt im Auftrag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Folgenden Auftraggeber genannt), Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Verkauf an potentielle Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beabsichtigt Vermittlungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Interessent aufzunehmen (Zweck dieser Vereinbarung). Im Zuge dieser Gespräche werden privatunion und der Interessent voraussichtlich wechselseitig – teilweise vertrauliche – Informationen zur Vorbereitung und Umsetzung einer möglichen Vermittlung offenlegen.

privatunion und der Interessent vereinbaren deshalb, wie folgt:

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die zwischen privatunion und dem Interessent im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung offengelegt werden, ungeachtet der Form oder des Mediums, in dem diese Informationen vorliegen (einschließlich solcher Informationen, die in visualisierter oder mündlicher Form offengelegt werden). „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein.

  2. Alle vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien gemäß dieser Vereinbarung ausgetauscht werden,

    a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieser Vereinbarung genutzt werden, und die empfangende Partei muss diese Informationen vertraulich behandeln und die notwendigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern.

    b) dürfen von der empfangenden Partei in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, Projekt- bzw. Kooperationspartner mit bestehender Vertraulichkeitserklärung die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die vertraulichen Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder durch ihr Auftragsverhältnis oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verbundene Unternehmen existierten.

    c) verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei. Abgesehen von der Nutzung im Rahmen des Zweckes dieser Vereinbarung ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter nutzen. Es ist ihr weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

  3. Die Verpflichtungen aus vorstehendem Absatz 2. umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei bereits in deren Besitz befinden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, der empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die andere Partei unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen im Besitze Dritter oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen.

  4. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten hat. Nach 12 Monaten verlängert sich dieser Vertrag um weitere 12 Monate, falls er nicht von einer der Parteien mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  5. Die Pflichten zur Geheimhaltung, die der empfangenden Partei nach diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch nach Beendigung des Vertrages weiter, solange die Vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind. Die empfangende Partei trägt die Beweislast für diesen Umstand.

  6. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

  7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  8. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts München unterstellt.

  9. Alle Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  10. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.
Bitte hier unterschreiben